Das Gutachten unterteilt sich in folgende Hauptgebiete:
Aufgabenstellung
Technische Daten
Anknüpfungspunkte
Objektbesichtigung
Zusammenfassung
Aufgabenstellung
Aufgrund des Beweisbeschlusses vom XY.XY.2009 soll Beweis über folgende Behauptungen erhoben werden:
a) Behauptung der Klägerin, es lägen Einbrennspuren an ihrem Pkw VW Golf IV mit dem amtlichen Kennzeichen XY-XY 216 vor, die durch feuchten Steinstaub, der bei der Durchführung von Steinschleifarbeiten entstanden ist, verursacht worden sind.
b) Für den Fall, dass Frage a) mit „ja“ beantwortet wird, korrespondieren diese Einbrennspuren mit den auf den Fotos Blatt 46 zu sehenden Verunreinigungen, stammen sie also von diesen Verunreinigungen?
c) Für den Fall, dass die Frage a) mit „ja“ beantwortet wird:
Die im Angebot der Firma P. aufgeführten Arbeiten seien alle erforderlich, um den eingetretenen Schaden fachgerecht zu beseitigen, die für die Arbeiten in Ansatz gebrachten Beträge seien angemessen und ortsüblich.
Sollte die Frage b) nur teilweise mit „ja“ beantwortet werden, so soll die Frage c) nur im entsprechenden Umfang beantwortet werden.